Leistungen des Baumanagements werden zeitgleich und parallel zu den Planungen (Vorentwurf, Entwurf, Einreichung, Ausführungs- und Detailplanung) des Architekten erbracht und umfassen dabei Teilleistungen, die nicht vorrangig nur die Architekturplanung betreffen. Derart erfolgt zudem eine Entkoppelung und externe Kontrolle für die Ausführungsvorbereitung.

Technische Oberleitung

  • Beratung und Vertretung des Bauherrn in den Belangen des Bauprojektes.
  • Führung der notwendigen Verhandlungen mit Behörden, Sonderfachleuten und sonstigen mit der Planung in Zusammenhang stehenden Dritten im Einvernehmen mit dem Bauherrn.
  • Aufstellung eines Planungszeitplanes in Abstimmung mit dem planenden Architekten und eines Grobzeitplanes der Gesamtabwicklung der Herstellung des Bauwerkes.

Kostenermittlungsgrundlage

  • Ermittlung der Mengen und Massen als Grundlage für die Aufstellung der Leistungsverzeichnisse, auch unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter (Sonderfachleute).
  • Aufstellung von ausschreibungsreifen Leistungsverzeichnissen mit Leistungsbeschreibungen, positionsweise nach Gewerken, gegebenenfalls unter Verwendung standardisierter Leistungsbeschreibungen.
  • Abstimmung und Koordination der Leistungsverzeichnisse und Kostenanschläge der anderen an der Planung fachlich Beteiligten (Sonderfachleute).
  • Ermittlung der Herstellungskosten nach ortsüblichen Preisen auf Basis der Leistungsverzeichnisse und unter Verwendung der Kostenanschläge der anderen an der Planung fachlich Beteiligten (Sonderfachleute) als Kostenanschlag.

Geschäftliche Oberleitung

  • Zusammenstellung der Ausschreibungsunterlagen für alle Leistungsbereiche
  • Durchführung der Ausschreibung
  • Einholung der Angebote, Überprüfung und Bewertung der Angebote
  • Mitwirkung bei klärenden Gesprächen mit den Bietern vor Auftragserteilung
  • Mitwirkung bei der Auftragserteilung
  • Aufstellung eines Zeit- und Zahlungsplanes in Abstimmung mit dem Auftraggeber
  • Feststellung der anweisbaren Teil- und Schlusszahlungen unter Zugrundelegung der Prüfergebnisse der örtlichen Bauaufsicht
  • Kostenfeststellung
  • Örtliche Vertretung der Interessen des Bauherrn einschließlich der Ausübung des Hausrechtes auf der Baustelle.
  • Aufstellung und Überwachung der Einhaltung des Zeitplanes für die Gesamtabwicklung der Herstellung des Bauwerkes.
  • Örtliche Überwachung der Herstellung des Bauwerkes, leitend für den Gesamtablauf sowie koordinierend bezüglich der Tätigkeit der anderen an der Bauüberwachung fachlich Beteiligten (Sonderfachleute), insbesondere mit nachstehenden weiteren Teilleistungen:
  • Überwachung auf Übereinstimmung mit den Plänen, Leistungsverzeichnissen, Verträgen und Angaben aus dem Bereich der künstlerischen und technischen Oberleitung, auf Einhaltung der technischen Regeln und der behördlichen Vorschreibungen.
  • Direkte Verhandlungstätigkeit mit den ausführenden Unternehmen
  • Örtliche Koordination aller Lieferungen und Leistungen
  • Kontrolle der für die Abrechnung erforderlichen Aufmaße
  • Prüfung der Rechnungen auf Richtigkeit und Vertragsmäßigkeit
  • Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung der an der Planung und Bauüberwachung fachlich Beteiligten (Sonderfachleute) mit Feststellung von Mängeln und Gewährleistungsfristen.
  • Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme an den entsprechenden Verfahren.
  • Übergabe des Bauwerkes an den Bauherrn
  • Die örtliche Bauaufsicht umfasst nicht die Obliegenheiten der Bauführung.
  • Die Bestimmung des zur Erfüllung der Aufgaben erforderlichen zeitlichen und personellen Einsatzes obliegt der örtlichen Bauaufsicht.

Markt-, Bedarfs- und Standortanalyse

Erhebung und Beurteilung des Marktes, des Bedarfes und des Standortes unter Berücksichtigung der verkehrsmäßigen Erschließung, der Landschafts- und Umweltsituation, der Mitbewerbersituation, der rechtlichen und technischen Bebaubarkeit, sowie Definition der Projektziele hinsichtlich Quantität, Qualität, Kosten und Termine.

Projektkonzeption (Projektierung)

Ausarbeitung des grundsätzlichen Lösungsvorschlages nach den Ergebnissen aus der Markt-, Bedarfs- und Standortanalyse in enger Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber einschließlich der Erstellung eines groben Planungskonzeptes und einer betriebswirtschaftlichen Vorbegutachtung.

Machbarkeitsstudie (Feasibility)

Detaillierte Projektausarbeitung aufgrund der vom Auftraggeber genehmigten Projektkonzeption, wobei als Ergebnis die Beurteilung der wirtschaftlichen und technischen Machbarkeit – Feasibility – darstellt.

Betriebsansiedelung

Erwerb von Grundstücken:
Erwerb von Grundstücken oder von Rechten an solchen für Betriebsansiedlungen; Weitervergabe über Vorschlag von Grundeigentümer oder Gemeinden.
Aufschließungskonzept:
Erstellung von Aufschließungskonzepten für Bauland
Infrastruktur:
Erschließung von Bauland mit sämtlicher Infrastruktur, wie Errichtung von Straßen und Straßenbauwerken; Herstellung der erforderlichen Ver- und Entsorgungsleitungen; Durchführung aller bauvorbereitenden Maßnahmen; Erschließung von Baulandflächen; Untersuchung, Entsorgung und Verbesserung des Baugrundes; Errichtung und Adaptierung von Gebäuden; Abbruch von Objekten.
Bei Projekten, welche ein besonderes Maß an Koordination und Organisation erfordern, dies ist bei Immobilien- bzw. Bauprojekten fast immer der Fall, dient das Projektmanagement der effizienten Bewältigung solch komplexer Vorhaben.
Projektmanagement ist eine „qualifizierte Auftraggeberfunktion“ und unterscheidet sich damit ganz wesentlich von Leistungen, die von Beauftragten für die Projektplanung (z. B. Architekten) und für die Projektausführung (z.B. Baufirmen) gemäß deren Leistungsbildern, Honorarordnung und Leistungsbeschreibungen festgelegt und zu erbringen sind.
Projektleitung und Projektmanagement ist somit eine Tätigkeit, welche in der Folge die Gesamtheit von Führungsaufgaben, -organisation, -techniken und -mitteln für die Abwicklung eines Projektes umfasst und gliedert sich angelehnt an das Leistungsbild Projektmanagement (HO-PM), herausgegeben von der Bundesingenieurkammer, in folgende Teilleistungen.

Projektleitung / Projektsteuerung

  • Definition der Projektziele
  • Konfliktmanagement
  • Berichtswesen, Dokumentation
  • Kostenermittlung, -kontrolle, -steuerung
  • Terminplanung, -kontrolle, -steuerung
  • Qualitätsplanung, -kontrolle, -steuerung
  • Aufbau- und Ablauforganisation.
  • Leistungsbilder der Planer und Sonderfachleute
  • Planung koordinieren und überwachen
  • Ausschreibungs- und Vergabeverfahren durchführen

Inbetriebnahme / Übergabe / Gewährleistungsmanagement

  • Inbetriebnahme unterstützen
  • Übergabe, Übernahme organisieren
  • Gewährleistungsmanagement
  • Schlussbegehung organisieren

Architektenwettbewerb / Gutachterverfahren

  • Durchführung von Ideenwettbewerben
  • Raum- und Funktionsprogramm
  • Bebauungsbedingungen
  • Wahl des Verfahrens für den Ideenwettbewerb
  • Erstellung der Wettbewerbsausschreibung
  • Technische Vorprüfung
  • Sitzung des Preisgerichtes
  • Kaufmännische Abwicklung des Ideenwettbewerbes
Immobilienmanagement ist ein Fachgebiet der Betriebswirtschaftslehre, im Besonderen der Immobilienwirtschaft. Das Immobilienmanagement vereint dabei das umfassende, nachhaltige und optimale Management von Immobilien über den gesamten Lebenszyklus. Es beinhaltet insbesondere auch das Verwalten, Vermieten und Vermarkten von Immobilien.
Bedingt durch die hohe Ausdifferenzierung innerhalb der Immobilienwirtschaft ist das Immobilienmanagement entsprechend vielseitig. Schnittstellen bestehen zu Projektentwicklung und Projektmanagement für Planung und Ausführung.
IPC Project Consulting GmbH bietet für die Bewirtschaftung Ihres Gebäudes, Hausverwaltungs- und Facility Management- Lösungen, die Ihnen viel Arbeit abnehmen. Kaufmännisches und technisches Gebäudemanagement für alle Größenordnungen sind unsere Stärke. Alle notwendigen Servicebereiche ermöglichen es Ihnen, Ihre Immobilie kosten- und nutzenoptimal zu bewirtschaften.
  • Vereinnahmen und Verwaltung des Mietzinses (im Auftrage der Eigentümer)
  • Regelmäßige Abrechnung in vereinbarten Intervallen gegenüber den Eigentümern
  • Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnungen
  • Beauftragung und Bezahlung von Versorgungsleistungen (Abfall, Strom, Wasser und anderes mehr)
  • Prüfung aller monetärer Vorgänge auf Richtigkeit und Effizienz (Miethöhe, Versicherungskosten usw.)
  • Kaufmännische Aufgaben (unter anderem die Prüfung und die Optimierung von Energielieferverträgen)
  • Betrieb und Kontrolle von  technischen Einrichtungen (z.B. Klingelanlage, Heizung, Aufzug)
  • Kontrolle/Überwachung von Dienstleistern (z.B. Reinigung, Gartenpflege)
  • Durchführen/Kontrolle von Instandhaltungsmaßnahmen (Wartung, Inspektion, Instandsetzung)
  • Durchführen von Modernisierungen, nach Rücksprache mit dem/den Eigentümer(n)
  • Wohnungsabnahmen und Neuvermietung
Die Leistungen der begleitenden Kontrolle werden als unabhängiger Treuhänder des Auftraggebers erbracht. Die begleitende Kontrolle nimmt derart die Interessen des Auftraggebers wahr. Unabhängig – auch von bereits implementierten Projektstrukturen (bereits vorhandenes Projektmanagement, Generalplaner, Generalunternehmer, etc.) – wird die Abwicklung begleitend überwacht. Im Rahmen ihrer Tätigkeit als Kontrollinstanz werden von der begleitenden Kontrolle Berichte und Stellungnahmen erstellt.

Kontrolle der Planung

Kontrolle der Planungsvorgaben auf Plausibilität; Umsetzung des Raum- und Funktionsprogrammes in der Phase der Vorentwurfs- und Entwurfsplanung (Wirtschaftlichkeit; technische Umsetzbarkeit, Gestaltung), der Einreichplanung auf Einhaltung der baurechtlichen Vorschreibungen und Übereinstimmung mit der vom Bauherrn freigegebenen Entwurfsplanung; des Planungsterminplanes auf Plausibilität, der Grobkostenermittlung auf Plausibilität.
Kontrolle ob alle erforderlichen Genehmigungsverfahren durchgeführt werden.

Kontrolle der Ausschreibung

Kontrolle der Ausschreibung und deren Ergebnisse; der formalen Abwicklungsvorgänge auf Korrektheit und Vollständigkeit, der Vergabevorschläge, wenn sich z.B. durch Massenveränderungen oder Alternativangebote die ursprüngliche Reihung der Bieter verändert.

Kontrolle der Ausführung

Kontrolle der Ausführungs- und Detailplanung auf Übereinstimmung mit der Einreichplanung; der Werkverträge mit ausführenden Firmen; des Baufortschrittes bezüglich Rahmenterminen; der Kostenermittlung bezüglich Gesamtinvestitionskosten und der Leistungen der örtlichen Bauaufsicht.

Kontrolle der Bauabrechnung

Im Rahmen einer gesonderten Beauftragung kann auch die Bauabrechnung überprüft werden

Kontrolle der Projektänderungen

Kontrolle von Projektänderungen in allen Projektphasen, Überprüfung auf Notwendigkeit und Übereinstimmung mit der ursprünglichen Zielsetzung der Planung; der Übergabe; der Abnahmen und Übergabe der Gewerke auf vertragsgemäße Erfüllung.

Kontrolle der Dokumentation

Kontrolle der zu übergebenden Projekt- und Schlussdokumentationen im Hinblick auf Vollständigkeit, Gliederung und Verständlichkeit, sowie Sicherstellung der erforderlichen Daten und Informationen für die spätere Nutzung.

Kontrollen innerhalb der Gewährleistungsfrist

Im Rahmen einer gesonderten Beauftragung kann auch die begleitende Kontrolle innerhalb der Gewährleistungsfrist wahrgenommen werden