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FINANZIERUNGSBERATUNG
IPC
berät Sie unter Beiziehung von Fachleuten bei der steuerlich
optimalen Umsetzung Ihres Immobilienprojektes und erarbeitet mit Ihnen
gemeinsam Lösungsansätze. Ob die Finanzmittel aus Eigenkapital,
mit Leasing, Kredit, Beteiligungskapital oder am internationalen Finanzmarkt
aufgebracht werden, wird unter Berücksichtigung Ihrer spezifischen
wirtschaftlichen Situation, unter Berücksichtigung der ertrags-
und verkehrssteuerlichen Konsequenzen festgestellt.
FINANZIERUNGSKONZEPT
Die Komplexität der Problemstellungen beim Finanzierungskonzept
steigt proportional mit der Größe des Investitonsvorhabens.
IPC
bietet mit einem erfahrenen Team von Finanzierungsexperten und partnern
optimale Lösungsmöglichkeiten. Weiters profitieren Sie aus
den Erfahrungen und Erkenntnissen aus bereits erfolgreich abgewickelten
Projekten in den verschiedensten Bereichen. IPC
erarbeitet für Sie verschiedene Lösungsvorschläge und
liefert ein Finanzierungskonzept unter Berücksichtigung der zivilrechtlichen,
steuerrechtlichen, risikoadäquaten Rahmenbedingungen, welches
zu einer fristenkonformen Gesamtfinanzierung optimiert wird.
FINANZIERUNGSVERMITTLUNG
IPC
ist bei der Kontaktaufnahme mit den in Frage kommenden Finanziers
und oder Investoren und Anlegern, sowie bei der Koordination und der
Abwicklung der Verhandlungen bis hin zur Vertragsgestaltung behilflich.
Weiters werden Ausschreibungen von Finanzierungsvarianten unter Berücksichtigung
der Festlegungen im Zuge des Finanzierungskonzeptes erstellt und die
entsprechende Beurteilung der angebotenen Varianten ausgearbeitet.
IMMOBILIEN- UND KOMMUNALLEASING
Sonderfinanzierungsform Immobilienleasing
Für die Finanzierung von Kommunalgebäuden hat sich das Immobilienleasing
als besonders vorteilhaft erwiesen. Leasing ist eine Sonderform der
Miete und eignet sich zum Beispiel für
- Amts- und Verwaltungsgebäude
- Schulen, Turnhallen und Kindergärten
- Feuerwehrhäuser, Bauhöfe, Lagerhallen
- Heime, Kulturzentren
- Sport- und Mehrzweckhallen sowie Sportanlagen
- Parkhäuser
Finanzierungskonstruktion
Zur Absicherung des Eigentums am Gebäude muß der Kommunalleasinggesellschaft
aus steuerlichen Zurechnungsgründen ein Baurecht eingeräumt
werden oder Eigentum erworben werden. Die Gebäude werden nach
den Vorstellungen der Gemeinden, unter Wahrung deren Interessen, errichtet.
Die Finanzierungsdauer Grundmietzeit genannt wird analog
zur Laufzeit von Kommunaldarlehen langfristig festgesetzt. Alle für
die Gebäudeerrichtung notwendigen Zahlungen, d.h. sämtliche
Planungskosten, Baukosten, Aufschließungskosten etc. werden
netto ohne Umsatzsteuer übernommen. Im Gegensatz zu einer Miete
wird die Leasingzahlung daher ausgehend von Nettoherstellungskosten
als Kostenmiete berechnet und nicht wertgesichert.
Bei der Leasingfinanzierung können auch die Bedarfszuweisungen
und Förderungen des Landes sowie allfällige Eigenmittel
der Gemeinde so eingebracht werden, daß der Nettofinanzierungsbedarf
entsprechend gesenkt wird. Ausgangspunkt für die Leasingfinanzierung
von Kommunalbauten sind somit die Gesamtinvestitionskosten ohne Umsatzsteuer
nach Abzug von Förderungen und Eigenmittel. Das sich daraus ergebende
Finanzierungsvolumen bildet die Basis für die Errechnung der
laufenden Miete zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer und der
umsatzsteuerfreien Kaution, die zur Sicherstellung dient.
Nach Ablauf der Grundmietzeit kann die Gemeinde das Objekt entweder
weitermieten und über die Kaution frei verfügen oder ohne
weitere Zahlungen an die Kommunalleasinggesellschaft - unter Berücksichtigung
der Kaution ins Eigentum übernehmen.
Finanzierungsvorteile
Bei Finanzierungsentscheidungen der Gemeinden stehen vor allem Kosten,
Sicherheit, einfache Abwicklung sowie budgetmäßige Gesichtspunkte
im Vordergrund.
Vollfinanzierung: Das Objekt wird von der Kommunalleasinggesellschaft
zur Gänze finanziert. Eigenmittel und Förderungen können
in die Finanzierung eingebunden werden.
Langfristigkeit: Die Mietvertragsdauer des Gebäudes beträgt
üblicherweise 20 Jahre.
Objektbezogenheit: Bei der Leasingfinanzierung sind keine zusätzlichen
bankmäßigen Sicherheiten erforderlich.
Wertsicherung: Die monatliche Miete ist im Unterschied zur
herkömmlichen Miete nicht nach dem Verbraucherpreisindex wertgesichert,
sondern wird nur in Ihrem Zinsbestandteil den Schwankungen des Kapitalmarktes
(SMR oder EURIBOR) einmal jährlich angepaßt.
Budgetpolitik im weiteren Sinne: Die Leasingraten werden über
die laufenden Ausgaben abgerechnet. Die Budgetrelationen werden nicht
verändert (Maastricht-Kritierien).
Umsatzsteuervorteil: Bei Investitionen im Hoheitsbereich ist
die Gemeinde in der Regel nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.Die
Kommunalleasinggesellschaft hingegen kann als Bauherr den Vorsteuerabzug
in voller Höhe vornehmen und somit das Finanzierungsvolumen reduzieren.
Durch die vertragliche Gestaltung ergeben sich erhebliche Kostenvorteile
für die Gemeinde.
Baukostenvorteil: Nachdem die Kommunalleasinggesellschaft ein
nicht öffentlicher Bauherr ist, können mit den Planern und
Bauausführenden nach Angebotslegung Auftragsverhandlungen durchgeführt
werden, die sich in der Erreichung eines optimierten Vergabepreises
niederschlägt.
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