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IPC Architektur

IPC Projektmanagement - Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

Architekten
Entwurf und Planung
Planungs- und Baumanagement
Architekturplanung
Vorentwurf
Entwurf
Einreichung
Kostenberechnungsgrundlage
Ausführungs- und Detailzeichnungen

ARCHITEKT

Architekten gestalten das Lebensumfeld der Menschen ganz wesentlich mit und tragen damit sehr viel für das Wohlbefinden der Menschen bei.

Der Städtebau und die Raumplanung, der gesamte Hochbau und die Gestaltung von Innenräumen liegen in der Verantwortung von Architekten.

Der Architekt ist den Ansprüchen der Baukunst verpflichtet und sieht seine Aufgaben darin, auf die von der Gesellschaft gestellten Gestaltungsaufgaben zeitgemäße städtebauliche und baukünstlerische Antworten zu finden.

Entwurf und Planung sind komplexe Aufgaben und müssen den hohen Anforderungen der technischen Wissenschaften genügen.

Der Architekt hat den nötigen Überblick und löst diese Aufgabe gemeinsam mit den Ziviltechnikern aus anderen Bereichen.

Planung und Durchführung sind eng vernetzte Teile des Planungsprozesses, dessen technische, wirtschaftliche und rechtliche Aspekte die Architekten koordinieren.

Planungs- und Baumanagement sind Voraussetzungen für die effektive Abwicklung der Bauvorhaben.

Der Architekt liefert damit auch die Grundlage für eine langfristige Wirtschaftlichkeit.

Architekten, als freie und unabhängige Ziviltechniker, vertreten die Anliegen der Bauherren und Auftraggeber in allen Phasen des Planungsprozesses, auf der Grundlage ihrer ethischen und künstlerischen Position, sowie der geltenden Gesetze.


ARCHITEKTURPLANUNG

Vorentwurf
Der grundsätzliche Lösungsvorschlag nach dem vom Auftraggeber bekannt gegebenem Raum- und Funktionsprogramm, in der Regel Skizzen 1:200, einschließlich aller Besprechungsskizzen, mit überschlägiger Baukostenschätzung (nach Einheiten, wie z.B. umbautem Raum, verbauter Fläche und dgl.).

Entwurf
Die Lösung der Bauaufgabe auf Grund des genehmigten Vorentwurfs in solcher Durcharbeitung, dass sie ohne grundsätzliche Änderung als Grundlage für die weiteren Teilleistungen dienen kann, in der Regel in Grundrissen, Ansichten und Schnitten 1:100.

Einreichung
Die für die baubehördliche Bewilligung erforderlichen Erhebungen, Verhandlungen mit den zuständigen Behörden, Zeichnungen und Schriftstücken auf der Grundlage des Entwurfes.

Kostenberechnungsgrundlage
Die Aufstellung der Leistungsverzeichnisse und Massenberechnungen ins Einzelne aufgegliedert und eingehend beschrieben, falls erforderlich auch die Schätzung der Herstellungskosten auf Grund der ortsüblichen Richtpreise.

Ausführungs- und Detailzeichnungen
Die baureife Durcharbeitung auf Grund des genehmigten Entwurfs mit allen Maßen und konstruktiven Angaben, sowie alle für die Ausführung erforderlichen Detailzeichnungen.


 
Das Immobilienangebot
   
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