Durchführung der für die baubehördliche Bewilligung erforderlichen Erhebungen sowie Abklärungen
Durcharbeitung auf Grund des genehmigten Entwurfes unter Berücksichtigung
der behördlichen Bewilligungen und der Beiträge der anderen
an der Planung fachlich Beteiligten (Sonderfachleute) mit allen für die
Ausführung notwendigen Angaben
Zeichnerische Darstellung des Objektes als Ausführungs- und Detailzeichnung
in den jeweils erforderlichen Maßstäben mit Eintragung der erforderlichen
Maßangaben, Materialbestimmungen und textlichen Ausführungen
Ermittlung der Mengen und Massen als Grundlage für die Aufstellung der
Leistungsverzeichnisse, auch unter Verwendung der Beiträge anderer an
der Planung fachlich Beteiligter (Sonderfachleute) Aufstellung von
ausschreibungsreifen Leistungsverzeichnissen mit Leistungsbeschreibungen,
positionsweise nach Gewerken, gegebenenfalls unter Verwendung
standardisierter Leistungsbeschreibungen
Abstimmung und Koordination der Leistungsverzeichnisse und Kostenanschläge
der anderen an der Planung fachlich Beteiligten (Sonderfachleute)
Ermittlung der Herstellungskosten nach ortsüblichen Preisen auf Basis
der Leistungsverzeichnisse und unter Verwendung der Kostenanschläge
der anderen an der Planung fachlich Beteiligten (Sonderfachleute) als
Kostenanschlag
Künstlerische Oberleitung der Bauausführung
sowie letzte Klärung von funktionellen und gestalterischen Einzelheiten von der
Planung bis zur Mitwirkung an der Schlussabnahme des Bauwerkes unmittelbar
nach dessen Fertigstellung im Einvernehmen mit der örtlichen Bauaufsicht
und sonstigen mit der Planung in Zusammenhang stehenden Dritten
im Einvernehmen mit dem Bauherrn
fachlich Beteiligter (Sonderfachleute)
sowie letzte Klärung von erforderlichen, die Planung ergänzenden konstruktiven
Einzelheiten
Zusammenstellung der Ausschreibungsunterlagen für alle Leistungsbereiche
der Prüfergebnisse der örtlichen Bauaufsicht
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(1) Örtliche Vertretung der Interessen des Bauherrn einschließlich der Ausübung des Hausrechtes auf der Baustelle.
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Aufstellung und Überwachung der Einhaltung des Zeitplanes für die Gesamtabwicklung der Herstellung des Bauwerkes
- Örtliche Überwachung der Herstellung des Bauwerkes, leitend für den Gesamtablauf sowie koordinierend bezüglich der Tätigkeit der anderen an der Bauüberwachung fachlich Beteiligten (Sonderfachleute) gemäß, insbesondere mit nachstehenden weiteren Teilleistungen:
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Überwachung auf Übereinstimmung mit den Plänen, Leistungsverzeichnissen,Verträgen und Angaben aus dem Bereich der künstlerischen und technischen Oberleitung, auf Einhaltung der technischen Regeln und der behördlichen Vorschreibungen
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Direkte Verhandlungstätigkeit mit den ausführenden Unternehmen
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Örtliche Koordination aller Lieferungen und Leistungen
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Kontrolle der für die Abrechnung erforderlichen Aufmaße
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Prüfung aller Rechnungen auf Richtigkeit und Vertragsmäßigkeit
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Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung der an der Planung und Bauüberwachung fachlich Beteiligten (Sonderfachleute) mit Feststellung von Mängeln und Gewährleistungsfristen
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Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme an den entsprechenden Verfahren
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Übergabe des Bauwerkes an den Bauherrn
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(2) Die Überwachung der Behebung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel
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(3) Die örtliche Bauaufsicht umfasst nicht die Obliegenheiten der Bauführung. Die Bestimmung des zur Erfüllung der Aufgaben erforderlichen zeitlichen und personellen Einsatzes obliegt dem Architekten. Inwieweit sich der Architekt persönlich an der Bauaufsicht beteiligt, bleibt ohne Einfluss auf die Honorarhöhe.
- Gewerbliche und industrielle Formgebung
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Innenraumgestaltung bzw. Raumausstattung von Gebäuden, Land-, Wasser-und Luftfahrzeugen
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Entwurf, Formgebung und Auswahl von Möbeln, Beleuchtungskörpern, Elektrogeräten, Vorhängen, Teppichen, Bildern, Glasmalereien, Plastiken u. dgl.
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Entwurf von Altären, Kanzeln, Kultgeräten, Denkmälern, Grabmälern, Brunnen, Fest- und Trauerdekorationen, Reklameanlagen u. dgl.
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Entwurf, Planung und Leitung von Ausstellungsbauten
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Leistungen für Werbezwecke
- Die Planungsleistungen umfassen die Oberflächengestaltung, Grünflächen,
Beleuchtung und Möblierung der Planungsflächen.
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Der Umfang der Bearbeitung beginnt ab Oberkante Rohplanum bzw.
Rohbauoberkante von darunterliegenden Tiefbauten und umfasst nicht
künstlerisch gestaltete Objekte, wie z.B. Brunnen, Bildhauerarbeiten,
Denkmäler und ähnliches.
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Teilnahme an Architektenwettbewerben
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Organisation von Architektenwettbewerben und Gutachterverfahren
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Gutachten werden von Architekten grundsätzlich zu allen Belangen innerhalb
des Fachgebietes erstellt. Das Gutachten besteht im allgemeinen
aus dem Befund und den darauf aufbauenden fachtechnischen Schlüssen
des Gutachters – es sei denn, dass nur ein Befund bestellt wurde,
zum Beispiel als Beweissicherung.